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Angebote

  • Ergotherapeutische Nachbetreuung nach einem stationären Therapie- oder Klinikaufenthalt

  • Domizilbehandlung zur Unterstützung der Tages- und Wochenstrukturierung

  • Einzeltherapie in der Praxis (einschliesslich Aikido, Achtsamkeitsübungen und Bewegungsarbeit) oder in lebensnahen Situationen der Öffentlichkeit

  • Forensische Ergotherapie

  • Case Management zur beruflichen Wiedereingliederung

  • Es finden keine Gruppenangebote statt

Praxis der Ergotherapie

 

Eine der ursprünglichsten Handlungen des Menschen – etwas aktiv mit seinen Händen, seinem Körper oder seinem Geist zu tun – bildet die Grundlage der Ergotherapie. Es entspricht einem Grundbedürfnis des Menschen, sich in einem sinnvollen Zusammenhang handelnd erleben zu können.

Indem sich die Ergotherapie an den Handlungsvoraussetzungen eines Menschen orientiert, richtet sich die Behandlung stärker auf seine gesunden und intakten Funktionen und Fähigkeiten und weniger auf seine Beeinträchtigungen, Defizite oder sein Krankheitsbild. Ein allgemeines Wirkungsziel der Ergotherapie ist es daher, den gesunden Betätigungstrieb anzusprechen, der auch in schizophrenen Formen, manischen Erregungen oder in depressiven Hemmungen – zuweilen verborgen – vorhanden ist.

Die Ergotherapie nutzt so u.a. den natürlichen Wunsch des Menschen, sich auszudrücken, Werte zu schaffen und Freude am Erfolg der eigenen Handlung zu empfinden, was gleichzeitig einen enormen und positiven Einfluss auf das persönliche Selbstwertgefühl ausüben kann. Siehe Ziele der Ergotherapie.

 

Die Praxis für Ergotherapie richtet sich an Menschen mit Hemmungen, Problemen oder schwer zu überwindenden Grenzen ihrer persönlichen oder sozialen Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit, die sie einschränkend für ihren Alltag, Beruf, Freizeit oder sozialen Beziehungen erleben. Die Praxis für Ergotherapie bietet Unterstützung an, diese Schwierigkeiten zu überwinden, aus ihnen zu lernen oder neue Lösungsansätze im Umgang mit persönlichen Grenzen zu finden.

 

Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt in der Regel auf Grund einer ärztlichen Verordnung, die ein Psychiater oder eine Psychiaterin (auch Allgemeinmediziner) erteilt und wird von den Krankenkassen vergütet. Sie können die Verordnung von dieser Website herunterladen. Selbstverständlich ist die Behandlung auch ohne Verordnung möglich, wenn Sie die Kosten selbst übernehmen.

From the Press

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